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Beratung für Supply-Chain-Infrastruktur

Risikobewertung & Flottenverteilung

HGB-konformes Anlagenmanagement für den gewerblichen Landtransport. Operative Haftungsprotokolle und rechtssichere Frachtsteuerung nach Handelsgesetzbuch.
HGB § 240–241

Inventurpflichten & Prüfungsrisiko minimieren

Lagerhalle mit Regalsystemen und Gabelstapler

Branchenbewertungen und Referenzen

Unsere Beratung zur HGB-konformen Fuhrparkbewertung und Frachtverteilung wird von mittelständischen Logistikunternehmen und Speditionen regelmäßig geprüft. Die Rückmeldungen bestätigen eine messbare Reduzierung von Prüfungsrisiken und eine klarere Haftungsdokumentation im Landtransport.

„Die Protokolle von a.f.y.a.f. haben unsere externe Wirtschaftsprüfung entlastet. Die Risikobewertung nach HGB § 240 ist jetzt revisionssicher abgebildet.“ – Frau Dr. Margarita Siebert, Leitung Fuhrparkmanagement

Referenzen und Zertifikate einsehen

Häufige Fragen zur HGB-konformen Logistik

Kurze Antworten zu den wichtigsten operativen und rechtlichen Themen im B2B-Landtransport.

Haben Sie eine spezifische Frage?

Unser Team beantwortet Ihre Anfrage zur Risikobewertung, Frachtverteilung oder Haftungsdokumentation innerhalb eines Werktags.

Welche Fahrzeuge fallen unter die Inventurpflicht nach HGB § 240?

Alle selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Lastkraftwagen, die im Eigentum des Unternehmens stehen oder als Leasinggegenstand bilanziert werden, müssen einzeln erfasst und bewertet werden.

Wie oft muss die Flottenrisikobewertung aktualisiert werden?

Mindestens einmal jährlich im Rahmen der handelsrechtlichen Inventur. Bei wesentlichen Änderungen des Fuhrparks oder der Einsatzbedingungen ist eine unterjährige Neubewertung erforderlich.

Welche Datenpunkte sind bei der Frachtverteilung revisionssicher zu dokumentieren?

Auftragsnummer, Transportweg, Lade- und Entladezeitpunkt, Fahrzeugkennzeichen, Fahrer sowie etwaige Abweichungen vom geplanten Verlauf. Die Aufzeichnungen müssen unveränderbar sein.

Wer haftet bei Schäden während des Landtransports nach HGB?

Der Frachtführer haftet grundsätzlich für Verlust oder Beschädigung des Gutes, sofern er nicht nachweisen kann, dass der Schaden durch höhere Gewalt oder Umstände außerhalb seines Verantwortungsbereichs entstanden ist.

Welche Versicherung deckt die gesetzliche Haftung nach HGB ab?

Eine Transportversicherung in Form der Frachtführerhaftpflicht oder einer separaten Güterversicherung. Die Deckungssumme sollte die Haftungshöchstgrenzen des HGB abdecken.

Müssen Subunternehmer eigene Haftungsprotokolle führen?

Ja, jeder Subunternehmer ist verpflichtet, die für ihn geltenden Haftungsregelungen vertraglich festzuhalten und Schadensfälle lückenlos zu dokumentieren. Der Hauptfrachtführer sollte die Einhaltung regelmäßig prüfen.

Nächster Schritt

HGB-konforme Risikobewertung starten

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch zur Analyse Ihrer Fuhrparkdaten und Haftungsprotokolle. Wir prüfen die Einhaltung der handelsrechtlichen Vorschriften für Ihren Landtransport.

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